Mindestlohn 2025: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen
- Sebastian Lorbeer
- 8. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro pro Stunde.
Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Sie als Unternehmer beachten sollten, um rechtzeitig und effektiv auf diese Änderungen zu reagieren.
Auswirkungen auf die Lohnstruktur:
Überprüfung bestehender Gehälter: Mit der Erhöhung des Mindestlohns ist es unerlässlich, die aktuellen Gehaltsstrukturen zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mindestens den neuen Mindestlohn erhalten, um gesetzeskonform zu handeln und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Motivation und Mitarbeiterbindung: Eine faire Bezahlung trägt maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Lohnstrukturen insgesamt zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um Ihre Fachkräfte langfristig zu binden.
Anpassung der Minijob-Grenze:
Neue Verdienstgrenze: Mit der Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat.
Dies ermöglicht es Minijobbern, mehr Stunden zu arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Arbeitszeitplanung: Passen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Minijobber entsprechend an, um sicherzustellen, dass weder die Verdienstgrenze noch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen verletzt werden.
Budgetplanung:
Kalkulation der Personalkosten: Die Erhöhung des Mindestlohns führt zu höheren Personalkosten. Es ist wichtig, diese Mehrkosten in Ihrer Finanzplanung für 2025 zu berücksichtigen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Preisanpassungen: Überlegen Sie, ob und in welchem Umfang Preisanpassungen für Ihre Dienstleistungen notwendig sind, um die gestiegenen Kosten zu decken, ohne Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Betriebliche Krankenversicherung (BKV) als Instrument der Mitarbeiterbindung:
Attraktivität steigern: Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung kann Ihren Betrieb für bestehende und potenzielle Mitarbeiter attraktiver machen. Zusätzliche Gesundheitsleistungen werden von vielen Arbeitnehmern geschätzt und können ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers sein.
Steuerliche Vorteile nutzen: Beiträge zur BKV sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bietet.
Mitarbeiterbindung stärken: Durch das Angebot einer BKV zeigen Sie Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern, was die Loyalität erhöht und die Fluktuation reduziert.
Schlussfolgerung: Die rechtzeitige Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung kann dabei ein effektives Mittel sein, um Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und qualifizierte Fachkräfte langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Sind Sie auf die Änderungen vorbereitet? Möchten Sie mehr über die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie die Zukunft Ihres Betriebs!
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